Baugesuche

Bauherrschaft
Binder Esther, Dreizelgenweg 26, 5036 Oberentfelden
Bauvorhaben
Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Parzelle Nr. 1544
Dreizelgenweg 26
Öffentliche Auflage
12. Juli 2024 bis 12. August 2024

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Tschopp Andreas, Sagimattstrasse 16, 5036 Oberentfelden
Bauvorhaben
Ersatz Elektroheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Parzelle Nr. 1763
Sagimattstrasse 16
Öffentliche Auflage
5. Juli 2024 bis 5. August 2024

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Küng Andrea und Koch Ramon, Schönenwerderstrasse 32, 5036 Oberentfelden
Bauvorhaben
Dachsanierung mit Dachfenstern und Anbau Aussentreppe
Parzelle Nr. 941
Schönenwerderstrasse 32
Öffentliche Auflage
5. Juli 2024 bis 5. August 2024

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Nislosa AG, Ausserfeldstrasse 20, 5036 Oberentfelden
Bauvorhaben
Dachsanierung (Moto Mader), ohne Profilierung
Parzelle Nr. 2169
Ausserfeldstrasse 20
Zusatzbewilligungen

Kantonale Zustimmung

Öffentliche Auflage
21. Juni 2024 bis 22. Juli 2024

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

Sommeröffnungszeiten

Die Telefon- und Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind vom 8. Juli bis 9. August 2024 wie folgt reduziert:

Montag, Mittwoch bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Dienstag
08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen bezüglich den Pikettdiensten finden Sie hier.

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.