Baugesuche

Bauherrschaft
Kasper-Benkert Anneliese, Tulpenweg 4, 5036 Oberentfelden
Bauvorhaben
Ersatz Elektrospeicherheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Parzelle Nr. 1332
Tulpenweg 4
Öffentliche Auflage
21. Februar 2025 bis 24. März 2025

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Bletz Immobilien AG, Sonnhaldenweg 20, 5035 Unterentfelden
Bauvorhaben
Luft / Wasser - Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Parzelle Nr. 1641
Holzstrasse 49c
Öffentliche Auflage
7. Februar 2025 bis 10. März 2025

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Faustballcenter STV Oberentfelden, c/o Sabrina Siegenthaler, Altstrasse 7, 5103 Möriken AG
Bauvorhaben
Neubau Material- und Gastrohaus STV
Parzelle Nr. 820
Känzigwegli / Erlenweg
Öffentliche Auflage
31. Januar 2025 bis 3. März 2025

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Axians Schweiz AG, Speck Nicolas, Dornacherstrasse 7, 4710 Balsthal
Bauvorhaben
Installationsplatz beim Schützenhaus (bereits erstellt)
Parzelle Nr. 2227
Engstelweg (Landwirtschaftszone)
Zusatzbewilligungen

Kantonale Zustimmung

Öffentliche Auflage
24. Januar 2025 bis 24. Februar 2025

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

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