Im Februar 2025 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2024 sowie die provisorische Steuerrechnung 2025 zugestellt.
Steuererklärung 2024
Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2025. Es sei zusätzlich auf Folgendes hingewiesen:
- Das Ausfüllen der Steuererklärung mit EasyTax erfolgt in gewohnter Form. Die Deklarationsdaten aus dem Vorjahr können wie bisher importiert werden. Im Schlussdialog wird gefragt, ob die Steuererklärung ausgedruckt oder elektronisch übermittelt werden soll. Werden die Unterlagen in gedruckter Form eingereicht, bitten wir Sie, die ausgefüllte Steuererklärung und die Beilagen lose in den Hauptbogen zu legen. Die Verarbeitung ist für das Steueramt einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden. Mit dem EasyTax2024 kann die ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in elektronischer Form an das zuständige Gemeindesteueramt übermittelt werden. Bei der elektronischen Übermittlung erfolgt kein Quittungsausdruck mehr. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Steueramt keine Unterlagen mehr einzureichen. Belege in Papierform können im Steuererklärungsbogen an das Gemeindesteueramt eingereicht werden (ohne Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern).
- Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragt werden.
- Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
- 1. Mahnung Fr. 35.00
- 2. Mahnung Fr. 50.00
- Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
- Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
- Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt die Finanzverwaltung.
Provisorische Steuerrechnung 2025
Im Februar 2025 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2024 sowie die provisorische Steuerrechnung 2025 zugestellt.
Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes Pensum etc.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Steueramt unter 062 737 51 30 oder steueramt@oberentfelden.ch.
Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2025 bezahlen können, ist frühzeitig die Finanzverwaltung zu kontaktieren (finanzverwaltung@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2025 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.
Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2025 zu hinterlegen, da diese Nummer jedes Jahr ändert.