Amtliche Publikationen

Mitteilung vom:
27.05.2026

Am 22. Mai 2026 ist Martha Schlub, geboren am 14. September 1946, von Ferenbalm BE, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet am Freitag, 5. Juni 2026, 14.30 Uhr, in der reformierte Kirche Oberentfelden statt.

Mitteilung vom:
27.05.2026

Am 24. Mai 2026 ist Alice Pfister, geboren am 8. September 1944, von Sumiswald (BE), wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
08.04.2026

In der Woche vom 13. April 2026 beginnen die Bauarbeiten zur Sanierung des Nelkenweges durch die Firma Valli AG Strassenbau aus Aarau. Mit dem genehmigten Verpflichtungskredit durch die Gemeindeversammlung wird die öffentliche Kanalisationsleitung gemäss den geltenden Normen neu erstellt. Die Technischen Betriebe erweitern das Elektrotrasse inklusiv Anschluss an die Trafostation Kindergarten. Ebenfalls wird die Wasserleitung gemäss den zu erwarteten Bedürfnissen angepasst. Das Versetzen der Randabschlüsse, der Einbau einer Heissmischtragdeckschicht und die Fertigstellungsarbeiten schliessen die Sanierungsarbeiten ca. Ende Oktober 2026 ab.

Vor und in der Zeit des „Äntenfestes“ werden die Bauarbeiten unterbrochen und die Baustelle wird vorübergehend geräumt. 

Während den Bauarbeiten sind keine Umleitungen zu erwarten, und der Zugang zu den privaten Liegenschaften wird, wenn möglich, immer gewährleistet sein. Für etwaige Unannehmlichkeiten und Lärmemissionen bitten die beauftragte Bauunternehmung und die Bauherrschaft um Verständnis.

Planung und Bau Oberentfelden

Mitteilung vom:
06.03.2026

Genauere Informationen finden Sie hier: 

Mitteilung vom:
17.02.2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Steuererklärung 2025

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.

    Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.
    Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden.
    Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen.
  • Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden.
  • Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
    • 1. Mahnung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Fr. 50.00
    • Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
  • Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
  • Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt den Bereich Finanzen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40).

Provisorische Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

 

Mitteilung vom:
29.01.2026

Weitere Informationen betreffend Bauarbeiten an der Gerbegasse finden Sie im angefügten Dokument.

 

Mitteilung vom:
22.12.2025

Am 21. Dezember 2025 ist Iberg, Eugen, geboren am 14. Juli 1938, von Küttigen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
29.09.2025

Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang der Verkehrsräume stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.


Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an der Strasse stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.


Aus diesem Grund werden sämtliche Strassenanlieger aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch zurückzuschneiden.

Freihaltung Lichtraumprofil

Folgende Vorschriften sind zu beachten:           

 

  • Die Pflanzen dürfen die Parzellengrenze nur überragen, wenn die lichte Höhe von 4.50 m über Strassen und von 2.50 m über Gehwegen eingehalten wird.

  • Bei Einmündungen und engen Kurven muss in einer Höhe zwischen 0.60 m und 3.00 m ein sichtfreier Raum gewährleistet sein.

  • Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

  • Damit die Strassenreinigungsarbeiten nicht behindert werden, müssen Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freigehalten werden. 

 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sicht- und verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.


Für jeden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit danken wir bestens.

 

Planung und Bau Oberentfelden

Mitteilung vom:
02.07.2025

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:

digitale Baustelleninformation

 

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.