Am 10. August 2026 ist Wellenberg, Adrian, geboren am 31. Januar 1966, von Schöftland AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.
Am 10. August 2026 ist Wellenberg, Adrian, geboren am 31. Januar 1966, von Schöftland AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.
Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen.
Ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, ist das Feuern aller Art verboten. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art. Vom Feuerverbot ausgenommen sind lediglich Gas- und Elektrogrills.
Die Massnahme gilt bis auf Widerruf und dient dem Schutz der Bevölkerung sowie der Verhinderung von Wald- und Flurbränden.
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, das Verbot konsequent einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Oberentfelden, 6. August 2026 Gemeinderat
Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Oberentfelden, 28. Juli 2026 Gemeinderat
Aufgrund der Demission von Markus Schenker ist der Sitz der Finanzkommission neu zu besetzen. Die Ersatzwahl wurde festgelegt auf Sonntag, 27. September 2026.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 14. August 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Webseite bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im 1. Wahlgang sind auch nicht angemeldete Personen wählbar.
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Oberentfelden, 2. Juli 2026 Wahlbüro
Drohnen sind in Oberentfelden wie überall im Land immer häufiger anzutreffen. Der Gemeinderat informiert über die geltenden Vorschriften — sowohl für Drohnenbesitzerinnen und -besitzer als auch für die Bevölkerung, die von Drohnenflügen in ihrer Umgebung betroffen sein kann.
Voraussetzungen für private Drohnenpilotinnen und -piloten
Wer in der Schweiz eine Drohne betreibt, muss folgende Pflichten erfüllen:
Schulung und Prüfung: Für Drohnen ab 250 g ist ein Kompetenznachweis (Online-Schulung A1/A3 beim BAZL) obligatorisch. Drohnen unter 250 g sind ausgenommen; die freiwillige Schulung wird aber empfohlen.
Haftpflichtversicherung: Für Drohnen ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million gesetzlich vorgeschrieben.
Mindestalter: Der selbständige Betrieb einer Drohne ist ab 16 Jahren gestattet.
Remote ID (Fernidentifizierung): Während des gesamten Flugs muss die Fernidentifizierungsfunktion der Drohne aktiviert sein. Diese ermöglicht Behörden im Bedarfsfall die Identifikation des Betreibers.
Verhaltensregeln beim Fliegen
Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund; höher nur mit BAZL-Bewilligung
Drohne jederzeit in direkter Sichtweite halten (ohne technische Hilfsmittel)
Nicht über Menschenansammlungen fliegen
Bemannten Luftfahrzeugen ist jederzeit Vortritt zu gewähren
Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr) dürfen nicht behindert werden; bei Blaulichtorganisationen in der Nähe ist die Drohne unverzüglich zu landen
Vor jedem Flug Flugverbots- und Einschränkungszonen auf der offiziellen Drohnenkarte des Bundes prüfen
Kamera und Datenschutz: Rechte der Bevölkerung
Die meisten privaten Drohnen sind mit einer Kamera ausgerüstet. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie das Zivilgesetzbuch schützen die Bevölkerung vor unerlaubten Aufnahmen. Folgendes gilt:
Personen dürfen ohne ihr Einverständnis nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden.
Aufnahmen über private Grundstücke, Gärten oder Terrassen sind ohne Einwilligung der Eigentümerschaft unzulässig.
Wer sich durch eine Drohne unzulässig überwacht fühlt, kann dies bei der Kantonspolizei Aargau melden.
Drohnen mit Kamera müssen registriert sein, auch wenn sie unter 250 g wiegen.
Appell des Gemeinderats
Der Gemeinderat ruft alle Drohnenbesitzerinnen und -besitzer dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Drohnen können Lärm verursachen, Tiere aufschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen — insbesondere wenn sie in Wohnquartieren, über Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen eingesetzt werden. Verantwortungsvolles Fliegen ist kein blosses Gebot der Vorschrift, sondern des nachbarschaftlichen Respekts.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen sowie die interaktive Karte mit allen Flugverbots- und Einschränkungszonen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL):
Flugregeln und Registrierung: https://www.bazl.admin.ch/de/flugregeln-drohnen
Drohnenkarte Schweiz: https://map.geo.admin.ch
Bitte helfen Sie mit, die immer knapper werdenden Grundwasserreserven zu schonen, und verzichten Sie auf folgende hohe Wasserverbräuche:
Das Grundwasser ist nach wie vor nicht auf Erholungskurs und sinkt leider immer noch stark ab. Die hohen Verbrauchszahlen senken den Spiegel zurzeit wöchentlich um 10 cm. Der Quellwasserertrag ist stark rückläufig.
Bei zunehmend kritischem Wassermangel kann der Gemeinderat die vorgängig genannten Bezüge verbieten, die Wasserlieferung generell einschränken oder unterbrechen. Der Gemeinderat möchte jedoch möglichst lange von solchen Massnahmen absehen. Helfen Sie daher bitte mit, die Trinkwasserressourcen zu schonen.
Fazit: Wasser sparen ist in dieser Situation kein Verzicht auf Lebensqualität, sondern ein Akt der Solidarität und der Vernunft. Wenn alle mitziehen, lässt sich der wöchentliche Rückgang des Grundwasserspiegels drastisch bremsen
Wir bedanken uns für Ihren Beitrag in unser allem Interesse!
Der Gemeinderat
Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung haben eine Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Sie haben beschlossen, die Gefahrenstufe per 24. Juni um 18 Uhr auf die Stufe 4 "gross" zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Niederschläge, die zu einer Entschärfung der Situation beitragen könnten, sind in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.
Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Weitere Verhaltenshinweise bei finden sie im Merkblatt.
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2025
Oberentfelden, 25. Juni 2026 Gemeinderat
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2025
Oberentfelden, 25. Juni 2026 Gemeinderat
Aufgrund der Demission von Tamara Zilli ist der Sitz der Steuerkommission neu zu besetzen. Die Ersatzwahl wurde festgelegt auf Sonntag, 27. September 2026.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 14. August 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Webseite bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im 1. Wahlgang sind auch nicht angemeldete Personen wählbar.
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Oberentfelden, 8. Juni 2026 Wahlbüro
In der Woche vom 13. April 2026 beginnen die Bauarbeiten zur Sanierung des Nelkenweges durch die Firma Valli AG Strassenbau aus Aarau. Mit dem genehmigten Verpflichtungskredit durch die Gemeindeversammlung wird die öffentliche Kanalisationsleitung gemäss den geltenden Normen neu erstellt. Die Technischen Betriebe erweitern das Elektrotrasse inklusiv Anschluss an die Trafostation Kindergarten. Ebenfalls wird die Wasserleitung gemäss den zu erwarteten Bedürfnissen angepasst. Das Versetzen der Randabschlüsse, der Einbau einer Heissmischtragdeckschicht und die Fertigstellungsarbeiten schliessen die Sanierungsarbeiten ca. Ende Oktober 2026 ab.
Vor und in der Zeit des „Äntenfestes“ werden die Bauarbeiten unterbrochen und die Baustelle wird vorübergehend geräumt.
Während den Bauarbeiten sind keine Umleitungen zu erwarten, und der Zugang zu den privaten Liegenschaften wird, wenn möglich, immer gewährleistet sein. Für etwaige Unannehmlichkeiten und Lärmemissionen bitten die beauftragte Bauunternehmung und die Bauherrschaft um Verständnis.
Planung und Bau Oberentfelden
Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Steuererklärung 2025
Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:
Provisorische Steuerrechnung 2026
Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.
Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.
Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:
digitale Baustelleninformation
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.