Parzelle Nr. 632
Suhrerstrasse 15
Kantonale Zustimmung
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.