Parzelle Nr. 1788
Muhenstrasse 50
Kantonale Zustimmung
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die kompletten und vollständigen Baugesuchsakten können infolge der Dateigrösse der Pläne nicht auf der Homepage gezeigt werden und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung im 2. Stock eingesehen werden.