Soziale Dienste
Marks Katharina
Montag bis Donnerstag anwesend
Unterhaltsverträge
Bei unverheirateten Eltern entsteht mit Anerkennung der Vaterschaft ein Unterhaltsanspruch des Kindes. Unverheiratete Eltern können einen Unterhaltsvertrag abschliessen. Der Unterhaltsvertrag wird erst dann verbindlich, wenn er von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigt worden ist. Auch eine Änderung des Unterhaltsvertrags wird erst mit Genehmigung durch die KESB verbindlich.
Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)
Kindesschutz
Liegt eine Kindswohlgefährdung vor und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe, dann errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht Aarau) eine Beistandschaft für das betroffene Kind und ernennt dem Kind einen Beistand.
Sozialhilfe
Grundsatz
Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen / Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hilfe und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde.
Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Aargau vorgegebenen Richtlinien.
Zur Errechnung des individuellen Sozialhilfeanspruchs wird ein Budget erstellt und das sozialhilferechtliche Existenzminimum errechnet.
Bestandteile des sozialhilferechtlichen Existenzminimums sind:
Jugend- und Familienberatung
Im Rahmen der Jugend- und Familienberatung stehen die Sozialen Dienste Einzelpersonen und Familien bei der Bewältigung und Lösung ihrer persönlichen und familiären Probleme zur Verfügung.
Er berät Eltern und Jugendliche bei Fragen rund um die Erziehung und das familiäre Zusammenleben.
Zusammen mit den betroffenen Personen werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder geeignete Fachstellen vermittelt.
Elternschaftsbeihilfe
Die im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz geregelte Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern bzw. Elternteilen, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Sie verhindert Bedürftigkeit. Mit der Geburt eines Kindes entsteht ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe, sofern
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