Märki Barbara
Montag, Mittwoch und Donnerstagvormittag anwesend
Montag, Mittwoch und Donnerstagvormittag anwesend
Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz auf Bestellung erstellt. Der Auszug kann entweder online auf der Seite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) oder am Postschalter bestellt werden. Bei einer Bestellung am Postschalter muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis).
Die Satzungen der Kreisschule Entfelden finden Sie hier oder auf der Webseite der Kreisschule Entfelden.
Die Polizeiverordnung kann bei der Gemeindekanzlei oder per Online-Formular bestellt werden.
Hinweis: Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindekanzlei.
Das Leumundszeugnis enthält folgende Angaben zur gesuchstellenden Person:
Es kann am Schalter der Einwohnerdienste oder per Online-Formular bestellt werden.
Für die Ausstellung eines Leumundzeugnisses wird eine Gebühr von CHF 20.00 verrechnet.
Als Wochenaufenthalter müssen Sie sich bei den Einwohnerdiensten der Aufenthaltsgemeinde anmelden und einen Heimatausweis vorweisen. Der Heimatausweis wird von den Einwohnerdiensten der zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Mit dem Heimatausweis erklärt die Wohnsitzgemeinde, dass der Heimatschein dort deponiert ist. Der Heimatausweis ist in der Regel auf 1 Jahr befristet und kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Für die Ausstellung einer Heimatausweises wird eine Gebühr von CHF 20.00 verrechnet.
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Hauptwohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Hauptwohnsitzbescheinigung direkt am Schalter beziehen oder per Online-Bestellformular anfordern.
Für die Ausstellung einer Hauptwohnsitzbescheinigung wird eine Gebühr von CHF 20.00 verrechnet.
Grundbuchauszüge können gegen Gebühr beim Grundbuchamt bezogen werden. Auskünfte und Auszüge aus dem Grundbuch sind erhältlich beim Grundbuchamt Zofingen, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen, Telefon 062 745 33 77, Fax 062 745 33 88
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.