Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist der Bereich Finanzen zuständig. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist der Bereich Steuern zuständig.
Sie haben die Möglichkeit, beim Bereich Finanzen ein Gesuch um Zahlungsaufschub oder ein Gesuch um Ratenzahlungen zu stellen. Der Verzugszins bleibt auch bei einer Stundung oder bei Ratenzahlungen bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Eine Stundung ist mit dem kantonalen Formular "Stundungsgesuch für Kantons- und Gemeindesteuern" bei den Finanzen zu beantragen. Für Ratenzahlungen wenden Sie sich bitte per Telefon (062 737 51 40) oder Mail (finanzen@oberentfelden.ch) direkt an den Bereich Finanzen.
