Prämienverbilligung 2025
Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau, die 2025 Anspruch auf PrämienverÂbilligung haben, können in wenigen Schritten ihren Antrag Online stellen. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2022 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten einen Code. Wer bis Ende September 2024 keinen Code fĂĽr die PV 2025 erhalten hat, kann diesen ab sofort unter www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Die Antragsfrist läuft am 31.12.2024 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2025 mehr stellen.
Einwohnerinnen und Einwohner welche bei der Online-Anmeldung Hilfe benötigen, können bis am 18.12.2024 unter folgender Telefonnummer einen Termin vereinbaren 062 737 51 89. Termine nur nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung.
Bitte bringen Sie einen Ausweis und Ihren persönlichen Code mit.