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Betreibungsamt
Gemäss Art. 8a SchKG erhält jedermann Auskünfte aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann.
Auszüge aus dem Betreibungsregister über die eigene Person können beim Betreibungsamt bestellt werden. Auszüge über Drittpersonen sind unter Beilage eines Interessensnachweises und eines frankierten Rückantwortcouverts schriftlich beim Betreibungsamt zu bestellen. Die Auskunft wird zusammen mit der Gebührenrechnung zugestellt. Fehlt das frankierte Rückantwortkuvert, wird dieses verrechnet.
Registerauszüge können gegen Barzahlung auch persönlich am Schalter des Betreibungsamtes bezogen werden. Für Auszüge über die eigene Person ist ein gültiges Ausweisdokument vorzuweisen. Auszüge über Drittpersonen werden nur gegen Vorlage eines Interessensnachweises abgegeben.
Für die Ausstellung eines Betreibungsregisterauszuges wird eine Gebühr von CHF 18.00 verrechnet.
Hinweis: Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an das Betreibungsamt.