Drittmeldepflicht

Mitteilung vom
29.07.2026

Das kantonale Register- und Meldegesetz schreibt vor, dass Hauseigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen verpflichtet sind, den Einwohnerdiensten die Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern sowie Loginehmerinnen und Loginehmern zu melden. Mit der Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) können diese Meldungen online erfasst werden. Die Informationen werden automatisch an die zuständige Gemeinde weitergeleitet, sodass die Mutationen effizient und ohne Medienbrüche verarbeitet werden können. Alternativ ist auch eine schriftliche Meldung (einwohnerdienste@oberentfelden.ch) möglich. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- respektive Auszuges.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

Sommeröffnungszeiten

Die Telefon- und Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind vom 6. Juli bis 7. August 2026 wie folgt reduziert:

Montag, Mittwoch bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr

Dienstag 
08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.