Abstimmungen und Wahlen

Politische Plakate an Beleuchtungskandelabern

Für das zeitlich befristete Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten im Bereich von öffentlichen Strassen bestehen Weisungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Die aktuelle Fassung dieser Richtlinien ist seit Juni 2016 in Kraft.

Ungeachtet der kantonalen Vorgaben braucht es die Zustimmung des Eigentümers von Grundstücken und Anlagen für die Plakatierung. So hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 22. August 2011 das Anbringen von Kleinplakaten an Kandelabern der Elektrizitätsversorgung Oberentfelden gestattet. Bedingung ist, dass die Montage mit Kabelbindern aus Kunststoff erfolgt und die Plakate sofort nach dem Urnengang sorgfältig entfernt werden. Weiter gilt zu beachten, dass Kleinplakate nur vor Personenwahlen, nicht aber vor Sachabstimmungen angebracht werden dürfen.
 

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.
 

Fehlende Stimm- und Wahlunterlagen nachbestellen

Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie mit diesem Service fehlende Unterlagen nachbestellen.

Sie können die fehlenden Stimm- und Wahlunterlagen online via Smart Service Portal bestellen oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste beziehen.
 

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 5 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
     

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.
     

Urnenöffnungszeiten

Die Urnen im Wahlbüro Oberentfelden sind jeweils am Wahl- oder Abstimmungssonntag von 09.30 bis 10.00 Uhr, im Foyer des Gemeindehauses, Dorfstrasse 7, geöffnet.

Die Stimmabgabe kann persönlich oder stellvertretend (für Ehegatten sowie Personen in eingetragener Partnerschaft) im Wahlbüro erfolgen. In jedem Fall ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei Stellvertretungen ist die Unterschrift der vertretenen Person erforderlich.
 

Stellvertretung: Wie vorgehen?

Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
 

Wahl- und Abstimmungsresultate

Die Resultate der Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde finden Sie jeweils im Aushangkasten beim Gemeindehaus und auf der Webseite.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die Schlussergebnisse kantonaler und eidgenössischer Abstimmungen und Wahlen werden an den jeweiligen Abstimmungs- und Wahltagen über Radio und Fernsehen sowie auf den Webseiten des Bundes sowie des Kantons Aargau veröffentlicht.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.