Parzelle Nr. 391
Dorfstrasse 7
Kantonale Zustimmung
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die kompletten und vollständigen Baugesuchsakten mit dem Standortenblatt können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten beim Bereich Planung und Bau im 2. Stock eingesehen werden.
