Parzelle Nr. 1624
Uerkenweg 21
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die kompletten Baugesuchsakten und Pläne können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Abteilung Planung und Bau im 2. Stock eingesehen werden.