Im Juli werden kostenpflichtige Mahnungen für nicht eingereichte Steuererklärungen versendet. Falls Sie Ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, bitten wir Sie, dies bis spätestens 30. Juni 2025 nachzuholen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, stellen Sie bitte rechtzeitig ein Fristverlängerungsgesuch über diesen Link.
Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.