- Einreichungsfrist für unselbstständig Erwerbende: 31. März 2021
- Einreichungsfrist für selbstständig Erwerbende: 30. Juni 2021
- Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist eine Fristerstreckung zu beantragen
- Für Mahnungen nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärungen werden Gebühren erhoben. Die Gebühr für die erste Mahnung beträgt Fr. 35.–, für die zweite Fr. 50.–. (§ 65a Abs. 1 Verordnung zum Steuergesetz [StGV])
Link extern