Als Wochenaufenthalter müssen Sie sich bei den Einwohnerdiensten der Aufenthaltsgemeinde anmelden und einen Heimatausweis vorweisen. Der Heimatausweis wird von den Einwohnerdiensten der zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Mit dem Heimatausweis erklärt die Wohnsitzgemeinde, dass der Heimatschein dort deponiert ist. Der Heimatausweis ist in der Regel auf 1 Jahr befristet und kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
FĂĽr die Ausstellung einer Heimatausweises wird eine GebĂĽhr von CHF 20.00 verrechnet.
Hinweis: Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Einwohnerdienste.