Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist der Bereich Finanzen zuständig. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist der Bereich Steuern zuständig.
Sie haben die Möglichkeit, beim Bereich Finanzen ein Gesuch um Zahlungsaufschub oder ein Gesuch um Ratenzahlung zu stellen. Der Verzugszins bleibt auch bei einer Stundung oder bei Ratenzahlungen bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
