Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien

Bei der Gemeindekanzlei können Sie Ihre Unterschrift oder die Echtheit von Kopien beglaubigen lassen. Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Die Kopien für Beglaubigungen werden durch die Gemeindekanzlei angefertigt. Es muss ein gültiges Ausweispapier (Identitätskarte oder Pass) vorgelegt werden.
 

GebĂĽhren

Unterschriftsbeglaubigung: CHF 20.00
Beglaubigung von Dokumenten: erste Seite CHF 10.00, jede weitere CHF 4.00.
 

Apostille

Falls das zu beglaubigende Dokumente für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde in der Regel zusätzlich zur Unterschriftsbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum, Bleichemattstrasse 1, 5001 Aarau (Telefon 062 835 19 28).

 

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

Ă–ffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.