Dienstjubiläum von Dominic Blattner
Der Gemeinderat gratuliert Dominic Blattner, dem Leiter des Regionalen Betreibungsamts, herzlich zu seinem 25-jährigen Dienstjubiläum. Seit dem 1. März 2004 ist er für die Gemeinde Oberentfelden tätig. Bereits von 1990 bis 1993 absolvierte er seine Berufsbildung bei der Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat dankt ihm für die langjährige Tätigkeit und sein Engagement zugunsten der Gemeinde und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.
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Einwohnerstatistik
Die Gemeinde Oberentfelden zählte Ende Dezember 2025 total 9'107 Einwohnerinnen und Einwohner (2024: 8'973). Der Bevölkerungsanteil ohne Schweizer Bürgerrecht beläuft sich auf 38.1 % (2024: 37.7 %).
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Leinenpflicht für Hunde
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand im Kanton Aargau die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Die Regelung schützt Wildtiere während der sensiblen Brut- und Setzzeit vor Störungen. Frei laufende Hunde können Jungtiere gefährden oder Wildtiere in Stress versetzen – auch ohne direkten Kontakt.
Die Gemeinde bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um konsequente Einhaltung der Vorschriften und um Rücksichtnahme gegenüber Natur und Wildtieren.
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Ausstellen von Identitätskarten und Pässen für Schweizer Staatsangehörige
Der Antrag für die neue Identitätskarte (ID) kann gegen Vorweisung der alten ID ohne Terminvereinbarung bei den Einwohnerdiensten gestellt werden (persönliche Vorsprache zwingend). Das Foto wird kostenlos vor Ort erstellt. Physisch mitgebrachte Fotos können nicht verwendet werden. Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt maximal 10 Arbeitstage.
Die Gebühren für die neue Identitätskarte sind direkt am Schalter zu begleichen und betragen CHF 70.00 für Erwachsene bzw. CHF 35.00 für Minderjährige.
Der Pass (CHF 145.00 für Erwachsene bzw. CHF 65.00 für Minderjährige) oder das Kombiangebot (CHF 158.00 bzw. CHF 78.00), bestehend aus Pass und Identitätskarte, können beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden (Terminvereinbarung notwendig).
Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige sowie ein anderes Dokument zur Identifikation (z. B. Führerausweis) zwingend vorzulegen.
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Drittmeldepflicht
Das kantonale Register- und Meldegesetz schreibt vor, dass Hauseigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen verpflichtet sind, den Einwohnerdiensten die Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern sowie Loginehmerinnen und Loginehmern zu melden. Mit der Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) können diese Meldungen online erfasst werden. Die Informationen werden automatisch an die zuständige Gemeinde weitergeleitet, sodass die Mutationen effizient und ohne Medienbrüche verarbeitet werden können. Alternativ ist auch eine schriftliche Meldung (einwohnerdienste@oberentfelden.ch) möglich. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- respektive Auszuges.
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