Medienmitteilung vom 28. Januar 2026

Mitteilung vom
28.01.2026

Dienstjubiläum Monica Ernst

Der Gemeinderat gratuliert Monica Ernst zum 40-jährigen Dienstjubiläum. Seit dem 1. Januar 1986 ist sie für die Gemeinde Oberentfelden tätig. Der Gemeinderat dankt ihr für die langjährige Zusammenarbeit und wünscht ihr weiterhin alles Gute.

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Smart Service Portal für Dienstleistungen und Bestellungen nutzen

Einwohnerinnen und Einwohner können zahlreiche Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und des Kantons bequem online erledigen – rund um die Uhr und unabhängig von den Öffnungszeiten. Möglich macht dies das Smart Service Portal des Kantons Aargau, das den Zugang zur digitalen Verwaltung einfach und sicher gestaltet.

Über das Smart Service Portal lassen sich Dokumente wie Betreibungsregisterauszüge oder Wohnsitzbestätigungen unkompliziert online bestellen. Zudem können Sie beispielsweise jederzeit die aktuellen Salden Ihrer Kantons-, Gemeindesteuern und direkten Bundessteuer für alle Steuerjahre und Steuerarten einsehen. Auch Zuzüge, Wegzüge und Adressänderungen und weitere Behördengänge lassen sich in wenigen Minuten digital erledigen. Kostenpflichtige Dokumente und Dienstleistungen können bequem direkt online bezahlt werden.

Das Portal ist unter www.ag.ch/de/smartserviceportal erreichbar und erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Mit dem persönlichen Login erhalten Bürgerinnen und Bürger sicheren Zugriff auf ihre Daten und die angebotenen Dienstleistungen.

Mit dem Smart Service Portal wird ein deutliches Zeichen für eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung gesetzt. Die digitale Transformation bringt Vorteile sowohl für die Bevölkerung als auch für die Verwaltung: Anträge werden schneller bearbeitet und Abläufe können effizienter gestaltet werden.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, das Smart Service Portal zu nutzen und die vielfältigen Onlinedienste zu entdecken.

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Informationen zur Steuererklärung 2025 und der provisorischen Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.


Steuererklärung 2025

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.

    Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.

    Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden.

    Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen.

  • Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden.
  • Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
    • 1. Mahnung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Fr. 50.00
    • Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
  • Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
  • Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt den Bereich Finanzen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40).


Provisorische Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.