Der Gemeinderat hat sich im Anschluss an die Gemeindeversammlung, an der das Budget 2025 grossmehrheitlich genehmigt wurde, mit einem Ausschuss der Petitionäre betreffend Rücklieferungstarifen ausgetauscht. Dabei ging es insbesondere um die Frage der angemessenen Höhe der Entschädigung für die Rücklieferung (aktuell 9 Rappen pro Kilowattstunde für 2025), welche von den Petitionären angezweifelt wird.
Die nachhaltige Versorgung der Gemeinde mit insbesondere auch elektrischer Energie ist dem Gemeinderat wichtig. Des Weiteren ist für den Gemeinderat zentral, die Netzkosten – welche alle Bürgerinnen und Bürger zu tragen haben – weiterhin möglichst gering zu halten. Dies ist auch im Sinne des am 9. Juni 2024 vom Volk akzeptierten Strompakets. Entsprechend dankt der Gemeinderat all jenen, welche selber Energie erzeugen (durch Photovoltaik und andere Mittel) oder Energie zu höheren Kosten aus dem Erdinnern nutzen.
In Bezug auf die Photovoltaik-Stromproduktion hat der Gemeinderat die Situation nochmals eingehend diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass die Rücklieferungstarife sowohl rechtlich als auch politisch eine komplexe Angelegenheit darstellen. Eine Anpassung der Tarife hätte zur Folge, dass das von der Gemeindeversammlung bewilligte Budget überschritten würde, was finanzrechtlich nicht zulässig ist, bzw. was – gemäss Auskunft des kantonalen Rechtsdienstes – eine nochmalige Traktandierung des Themas an einer Gemeindeversammlung mit einem Nachtragskredit zu Folge hätte.
Um offene Fragen und bestehende Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Strompreis zu klären, wird der Gemeinderat baldmöglichst nach den Festtagen einen weiteren Informations- und Diskussionsabend organisieren. Das Datum und der Veranstaltungsort werden anfangs Jahr kommuniziert. Gemeinderatsmitglieder sowie Experten werden vor Ort sein, um die Thematik umfassend zu erläutern und zu diskutieren. Sämtliche Interessierten sind herzlich zu diesem Anlass eingeladen.
Der Gemeinderat