Mitteilung vom
09.02.2024
Anfangs Februar 2024 wird die Steuererklärung 2023 zugestellt. Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2024.
Es sei zusätzlich auf Folgendes hingewiesen:
- Das Ausfüllen der Steuererklärung mit EasyTax erfolgt in gewohnter Form. Die Deklarationsdaten aus dem Vorjahr können wie bisher importiert werden. Im Schlussdialog wird man gefragt, ob die Steuererklärung ausgedruckt oder elektronisch übermittelt werden soll.
Bitte legen Sie die ausgefüllte Steuererklärung und die Beilagen lose in den Hauptbogen. Die Verarbeitung ist für das Steueramt einfacher, wenn keine Büro-, Heftklammern oder Klarsichtmappen verwendet werden.
Mit dem EasyTax2023 kann die ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in elektronischer Form an das zuständige Gemeindesteueramt übermittelt werden. Bei der elektronischen Übermittlung erfolgt kein Quittungsausdruck mehr. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Steueramt keine Unterlagen mehr einzureichen. Belege in Papierform können im Steuererklärungsbogen an das Gemeindesteueramt eingereicht werden.
- Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragt werden.
- Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
- 1. Mahnung Fr. 35.00
- 2. Mahnung Fr. 50.00
- Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
- Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
- Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt die Finanzverwaltung.