Aktuelles

Mitteilung vom:
25.08.2026

Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; stille Wahl im 1. Wahlgang

Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den 1. Wahlgang von einem Mitglied der Finanzkommission sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgenden Kandidaten als gewählt erklärt:

  • Valenti Salvatore, 1965, von Ehrendingen AG, Unterdorfstrasse 22, neu (EVP)

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Mitteilung vom:
20.08.2026

Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; angemeldete Kandidaten 1. Wahlgang

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission wurden folgende Kandidaten angemeldet:

  • Kern Cyril Antonin Elvis, 1995, von Sissach BL, Baumgartenweg 5, neu (SP)
  • Richard Marc, 1976, von Wynau BE, Behmengut 2, neu (SVP)

Hinweis
Im 1. Wahlgang ist auch eine weitere, hier nicht aufgeführte Person wählbar. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberentfelden können gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).

Mitteilung vom:
19.08.2026

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen.

Ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, ist das Feuern aller Art verboten. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art. Vom Feuerverbot ausgenommen sind lediglich Gas- und Elektrogrills.

Die Massnahme gilt bis auf Widerruf und dient dem Schutz der Bevölkerung sowie der Verhinderung von Wald- und Flurbränden.

Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, das Verbot konsequent einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mitteilung vom:
11.08.2026

Aufgrund der Umstellung auf die neue Abrechnungssoftware kommt es bei einzelnen administrativen Abläufen derzeit noch zu Verzögerungen. Wir bedauern dies und danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Die Rechnungen befinden sich aktuell im Druck und werden anschliessend für den Postversand vorbereitet. Die Zustellung erfolgt voraussichtlich zwischen dem 17. und 21. August 2026.


Wichtig: Neue IBAN für Ihre Zahlungen

Im Rahmen der Systemumstellung wurde die IBAN (International Bank Account Number) der Technischen Betriebe Oberentfelden geändert.

Bitte verwenden Sie für die Bezahlung Ihrer Rechnung ausschliesslich den mit der Rechnung zugestellten Einzahlungsschein bzw. QR-Zahlteil. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.


Rechnung bereits online einsehen

Über unser Kundenportal können Sie Ihre aktuelle Rechnung sowie Ihren Stromverbrauch bereits heute online einsehen. Zudem können Sie den Rechnungsempfang bequem auf Mail oder eBill umstellen und damit Papier einsparen.

Zum Kundenportal:
https://kundenportal.encontrol.ch/Oberentfelden

Für die erstmalige Registrierung benötigen Sie eine Akontorechnung oder eine reguläre Rechnung aus dem Jahr 2026.

Bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Registrierung helfen Ihnen die Technischen Betriebe Oberentfelden gerne unter 062 737 51 50 weiter.

Technische Betriebe Oberentfelden

Mitteilung vom:
11.08.2026

Bei sommerlichen Temperaturen begingen Einwohnerinnen und Einwohner von Unter- und Oberentfelden gemeinsam den Schweizer Nationalfeiertag. Das Programm umfasste einen ökumenischen Gottesdienst, Festansprachen und verschiedene musikalische Beiträge.

Den Auftakt bildete der ökumenische Gottesdienst. Anschliessend begrüsste der Unterentfelder Gemeindeammann Alfred Stiner die Anwesenden im Namen der beiden Gemeinden. Die Musikgesellschaft Unterentfelden begleitete die Feier musikalisch. Leonie Schweizer und Jan Marty hielten die Festansprachen. Ihre Reden stehen interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern auf der Website der Gemeinde zum Nachlesen zur Verfügung. Nach dem gemeinsamen Singen der Nationalhymne übernahm die Pine Time Jazz Band den musikalischen Abschluss.

Die Gemeinden Unter- und Oberentfelden danken Leonie Schweizer und Jan Marty für ihre Festansprachen. Der Dank gilt zudem dem Kulturvereint Unterentfelden für die Organisation des Anlasses und die Durchführung des Apéros, dem Verein Bob Athletic Entfelden für den Betrieb der Festwirtschaft sowie der Musikgesellschaft Unterentfelden und der Pine Time Jazz Band für ihre musikalischen Beiträge.

Die Bundesfeier bot Gelegenheit, den Nationalfeiertag gemeinsam zu begehen und sich innerhalb der Bevölkerung auszutauschen. Der Anlass konnte in einem würdigen und geselligen Rahmen durchgeführt werden.

Mitteilung vom:
30.07.2026

Einwohnerinnen und Einwohner können zahlreiche Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und des Kantons bequem online nutzen – rund um die Uhr und unabhängig von den Öffnungszeiten. Das Smart Service Portal des Kantons Aargau ermöglicht einen einfachen und sicheren Zugang zu den digitalen Angeboten der Verwaltung.

Über das Portal können unter anderem Betreibungsregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen bestellt sowie Zuzüge, Wegzüge und Adressänderungen gemeldet werden. Zudem lassen sich die aktuellen Salden der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer für sämtliche Steuerjahre einsehen. Kostenpflichtige Dokumente und Dienstleistungen können direkt online bezahlt werden.

Das Smart Service Portal ist unter www.ag.ch/de/smartserviceportal erreichbar. Mit einem persönlichen Login erhalten die Nutzerinnen und Nutzer sicheren Zugriff auf ihre Daten, laufenden Vorgänge und die verfügbaren Dienstleistungen.

Das Portal erleichtert Behördengänge für die Bevölkerung und unterstützt gleichzeitig eine moderne und effiziente Verwaltung. Anträge können schneller bearbeitet und interne Abläufe vereinfacht werden.

Entdecken Sie die vielfältigen Onlinedienste und erledigen Sie Ihren nächsten Behördengang bequem von zu Hause aus.

Mitteilung vom:
29.07.2026

Das kantonale Register- und Meldegesetz schreibt vor, dass Hauseigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen verpflichtet sind, den Einwohnerdiensten die Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern sowie Loginehmerinnen und Loginehmern zu melden. Mit der Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) können diese Meldungen online erfasst werden. Die Informationen werden automatisch an die zuständige Gemeinde weitergeleitet, sodass die Mutationen effizient und ohne Medienbrüche verarbeitet werden können. Alternativ ist auch eine schriftliche Meldung (einwohnerdienste@oberentfelden.ch) möglich. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- respektive Auszuges.

Mitteilung vom:
29.07.2026

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, die geltenden Ruhezeiten einzuhalten. In Wohngebieten sind lärmige Arbeiten und Hobbys werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie von 20.00 bis 07.00 Uhr untersagt. An Sonn- und Feiertagen dürfen lärmige Werkzeuge und Maschinen wie Rasenmäher, Laubbläser, Hochdruckreiniger oder Bohrmaschinen nicht eingesetzt werden. Grundlage bildet § 13 Abs. 2 der Polizeiverordnung.

Die gegenseitige Rücksichtnahme trägt wesentlich zu einem angenehmen Zusammenleben bei.

Mitteilung vom:
28.07.2026

Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.

Oberentfelden, 6. August 2026                                             Gemeinderat

Mitteilung vom:
28.07.2026

Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.

Oberentfelden, 28. Juli 2026                                             Gemeinderat

Mitteilung vom:
28.07.2026

Die Rechnungen für die Hundetaxe 2026/2027 wurden im Mai 2026 zugestellt. Gemäss § 16 des Hundegesetzes des Kantons Aargau ist für jeden mehr als 3 Monate alten Hund eine jährliche Hundetaxe zu entrichten. Die Nichtbezahlung stellt eine Übertretung dar und werden mit Busse bestraft. Bei ausstehenden Zahlungen werden Mahn-, Betreibungs- und gegebenenfalls strafrechtliche Schritte eingeleitet.

Bei Halterwechsel, Tod des Hundes oder Unstimmigkeiten mit der Rechnung sind die Einwohnerdienste unter 062 737 51 10 oder einwohnerdienste@oberentfelden.ch zu kontaktieren.

Mitteilung vom:
22.07.2026

Die geplanten Arbeiten für den Netzausbau am Kirchfeldweg 25 bis 31 konnten bisher nicht wie vorgesehen ausgeführt werden. Grund dafür ist der Baukran auf der Parzelle Nr. 323, der die notwendigen Arbeiten derzeit verhindert.

Sobald der Kran zurückgebaut ist, werden die Bauarbeiten für den Netzausbau aufgenommen. Der ursprünglich vorgesehene Baubeginn im März 2026 muss deshalb auf einen derzeit noch nicht bekannten Zeitpunkt verschoben werden.

Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die betroffenen Flächen sorgfältig instand gestellt. Die gerodeten Bereiche werden fachgerecht wieder bepflanzt und die Parzellen gereinigt.

Die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden bereits im März 2026 schriftlich informiert. Die darin enthaltenen Informationen sind weiterhin gültig. Einzig der Ausführungstermin hat sich verschoben und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich festgelegt werden.

Wir danken für das Verständnis und werden über den weiteren Terminplan informieren, sobald dieser feststeht.

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Signalisation baufortschrittsbedingt laufend angepasst wird.

 

Technische Betriebe Oberentfelden

Mitteilung vom:
14.07.2026

Der Gemeinderat Oberentfelden hat Kevin Schär als neuen Leiter des Bereichs Planung und Bau angestellt. Kevin Schär tritt die Stelle per 1. Oktober 2026 an und übernimmt die Nachfolge von Kirsten Hauri, welche sich entschieden hat, eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen.

Der Entscheid des Gemeinderats basiert auf einem mehrstufigen Rekrutierungsverfahren mit mehreren qualifizierten Bewerbenden. Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte Kevin Schär sowohl fachlich als auch persönlich überzeugen. Er verfügt über ausgewiesenes Fachwissen und bringt dank seiner bisherigen beruflichen Laufbahn einen breiten Erfahrungsschatz sowie einen gut gefüllten beruflichen Rucksack für diese anspruchsvolle Führungsfunktion mit.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit Kevin Schär die richtige Persönlichkeit für die Leitung des Bereichs Planung und Bau gefunden zu haben. Er freut sich auf die Zusammenarbeit und wünscht ihm einen erfolgreichen Start in der neuen Funktion.

Der Gemeinderat dankt der bisherigen Bereichsleiterin für ihren engagierten Einsatz zugunsten der Gemeinde Oberentfelden und wünscht ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute.

Mitteilung vom:
09.07.2026

Ab Montag, 3. August 2026, beginnen im Strassenabschnitt Isegüetlistrasse 29 bis 33a/b sowie an der Schönenwerderstrasse 19 bis 21 Bauarbeiten im Rahmen unseres Netzanpassungsprojekts. Die Arbeiten werden durch die Valli AG Strassenbau, Buchs AG, sowie die AEW Energie AG, Lenzburg, ausgeführt.

Ziel dieses Projekts ist die Anpassung des Stromnetzes aufgrund des geplanten Neubaus auf den Parzellen Schönenwerderstrasse 19 bis 21. Zudem werden neue Rohranlagen verlegt, um bestehende Liegenschaften sternförmig an die neu zu erstellende Elektroverteilkabine anschliessen zu können.

Der Zugang zu den Liegenschaften bleibt für Fussgänger und Personenwagen nach Möglichkeit gewährleistet. Der Strassenabschnitt Isegüetlistrasse 29 bis 33a/b wird partiell gesperrt. Ersatzparkplätze für die Anrainer werden von der Bauleitung zur Verfügung gestellt.

Über geplante, kurzzeitige Stromunterbrüche (i. d. R. 4 Stunden) informieren wir Sie rechtzeitig mittels Karteneinwurf in die Briefkästen oder persönlich. Der Abschluss der Arbeiten ist derzeit auf Ende Oktober 2026 vorgesehen. Witterungsbedingte Verzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und setzen alles daran, die Beeinträchtigungen während der Bauzeit so gering wie möglich zu halten.

Technische Betriebe Oberentfelden

Mitteilung vom:
01.07.2026

Drohnen sind in Oberentfelden wie überall im Land immer häufiger anzutreffen. Der Gemeinderat informiert über die geltenden Vorschriften — sowohl für Drohnenbesitzerinnen und -besitzer als auch für die Bevölkerung, die von Drohnenflügen in ihrer Umgebung betroffen sein kann.

Voraussetzungen für private Drohnenpilotinnen und -piloten

Wer in der Schweiz eine Drohne betreibt, muss folgende Pflichten erfüllen:

  • Registrierung: Drohnenbetreiberinnen und -betreiber müssen sich über die Plattform dLIS des BAZL registrieren. Die dabei ausgestellte UAS-Betreibernummer ist dauerhaft und gut lesbar an der Drohne anzubringen. Ausgenommen sind lediglich Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder Sensoren.
  • Schulung und Prüfung: Für Drohnen ab 250 g ist ein Kompetenznachweis (Online-Schulung A1/A3 beim BAZL) obligatorisch. Drohnen unter 250 g sind ausgenommen; die freiwillige Schulung wird aber empfohlen.

  • Haftpflichtversicherung: Für Drohnen ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million gesetzlich vorgeschrieben.

  • Mindestalter: Der selbständige Betrieb einer Drohne ist ab 16 Jahren gestattet.

  • Remote ID (Fernidentifizierung): Während des gesamten Flugs muss die Fernidentifizierungsfunktion der Drohne aktiviert sein. Diese ermöglicht Behörden im Bedarfsfall die Identifikation des Betreibers.

Verhaltensregeln beim Fliegen

  • Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund; höher nur mit BAZL-Bewilligung

  • Drohne jederzeit in direkter Sichtweite halten (ohne technische Hilfsmittel)

  • Nicht über Menschenansammlungen fliegen

  • Bemannten Luftfahrzeugen ist jederzeit Vortritt zu gewähren

  • Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr) dürfen nicht behindert werden; bei Blaulichtorganisationen in der Nähe ist die Drohne unverzüglich zu landen

  • Vor jedem Flug Flugverbots- und Einschränkungszonen auf der offiziellen Drohnenkarte des Bundes prüfen

Kamera und Datenschutz: Rechte der Bevölkerung

Die meisten privaten Drohnen sind mit einer Kamera ausgerüstet. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie das Zivilgesetzbuch schützen die Bevölkerung vor unerlaubten Aufnahmen. Folgendes gilt:

  • Personen dürfen ohne ihr Einverständnis nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden.

  • Aufnahmen über private Grundstücke, Gärten oder Terrassen sind ohne Einwilligung der Eigentümerschaft unzulässig.

  • Wer sich durch eine Drohne unzulässig überwacht fühlt, kann dies bei der Kantonspolizei Aargau melden.

  • Drohnen mit Kamera müssen registriert sein, auch wenn sie unter 250 g wiegen.

Appell des Gemeinderats

Der Gemeinderat ruft alle Drohnenbesitzerinnen und -besitzer dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Drohnen können Lärm verursachen, Tiere aufschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen — insbesondere wenn sie in Wohnquartieren, über Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen eingesetzt werden. Verantwortungsvolles Fliegen ist kein blosses Gebot der Vorschrift, sondern des nachbarschaftlichen Respekts.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen sowie die interaktive Karte mit allen Flugverbots- und Einschränkungszonen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL):

Mitteilung vom:
30.06.2026

Bitte helfen Sie mit, die immer knapper werdenden Grundwasserreserven zu schonen, und verzichten Sie auf folgende hohe Wasserverbräuche:

  • Bewässerung von privaten und öffentlichen Rasenflächen/Grünanlagen
  • Abspritzen von Plätzen
  • Waschen von Autos
  • Befüllen von Pools und Teichen
  • Häufiger Betrieb von Waschmaschinen und Geschirrspüler
    (nur volle Geräte betreiben)
  • Gartenbewässerungen wenn möglich mit Regenwasser ab Tanks bewässern
  • Allgemeiner umsichtiger Umgang im Haushalt bei der Körperpflege (kurze Duschen bevorzugen, kein unnötiges Baden)

Das Grundwasser ist nach wie vor nicht auf Erholungskurs und sinkt leider immer noch stark ab. Die hohen Verbrauchszahlen senken den Spiegel zurzeit wöchentlich um 10 cm. Der Quellwasserertrag ist stark rückläufig.

Bei zunehmend kritischem Wassermangel kann der Gemeinderat die vorgängig genannten Bezüge verbieten, die Wasserlieferung generell einschränken oder unterbrechen. Der Gemeinderat möchte jedoch möglichst lange von solchen Massnahmen absehen. Helfen Sie daher bitte mit, die Trinkwasserressourcen zu schonen.

Fazit: Wasser sparen ist in dieser Situation kein Verzicht auf Lebensqualität, sondern ein Akt der Solidarität und der Vernunft. Wenn alle mitziehen, lässt sich der wöchentliche Rückgang des Grundwasserspiegels drastisch bremsen

Wir bedanken uns für Ihren Beitrag in unser allem Interesse!

Der Gemeinderat

Mitteilung vom:
25.06.2026

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 13. November 2025
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025
  3. Passation und Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2025
  4. Genehmigung der Kreditabrechnungen Sanierung Holzikergasse und Trennsystem
    Holzstrasse – Uerke
  5. Genehmigung des Verpflichtungskredits über CHF 9'300'000 für die Erstellung einer Zweifachsporthalle (Heimfall)

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimm­berechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeinde­kanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeinde­kanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. 

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2025

Oberentfelden, 25. Juni 2026                                                Gemeinderat

Mitteilung vom:
23.06.2026

Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 16. Juni 2025
  2. Passation und Genehmigung der Rechnung 2025
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025
  4. Genehmigung des Budgets 2027

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimm­berechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeinde­kanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeinde­kanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. 

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2025

Oberentfelden, 25. Juni 2026                                                Gemeinderat

Mitteilung vom:
08.06.2026

Oberentfelden ist eine dynamisch wachsende Gemeinde mit über 9'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gemeinde liegt südlich von Aarau und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und dem nahen Autobahnanschluss gut erreichbar.


Hier finden Sie alle offenen Stellen der Gemeinde Oberentfelden (inkl. Lehrstellen). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson des jeweiligen Inserats.

Mitteilung vom:
03.06.2026

Im Juli werden kostenpflichtige Mahnungen für nicht eingereichte Steuererklärungen versendet. Falls Sie Ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, bitten wir Sie, dies bis spätestens 30. Juni 2026 nachzuholen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, stellen Sie bitte rechtzeitig ein Fristverlängerungsgesuch über diesen Link.

Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Steuern gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:
20.05.2026

Am 12. September 2026 findet der Aargauer Familientag erstmals in Oberentfelden statt. Der Anlass wird auf dem Schulareal der Oberstufe an der Isegüetlistrasse durchgeführt und bietet von 10.00 bis 15.00 Uhr ein abwechslungsreiches Programm für Gross und Klein.

Familien sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gemeinde und tragen zu einem starken und lebendigen Zusammenleben bei. Mit dem Familientag möchten wir Begegnungen zwischen den Generationen ermöglichen, die Gemeinschaft stärken und die vielfältigen Angebote in Oberentfelden sichtbar machen. Gleichzeitig bietet der Anlass Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung innerhalb der Gemeinde.

Rahmenprogramm

10.45 Uhr    Tanzspass 

11.00 Uhr    Begrüssung und Ansprache des Gemeinderats
11.15 Uhr    Kinderchor «Singspatzen»
12.45 Uhr    Yoga für Kinder und Eltern
13.00 Uhr    Auftritt der Musikschule Entfelden
14.45 Uhr    Tanzspass 

Die verschiedenen Stände und Angebote stehen von 10.00 bis 15.00 Uhr durchgehend zur Verfügung.  Sie bieten zahlreiche Informations-, Spiel- und Mitmachstationen zum Entdecken, Ausprobieren und Begegnen an.

Weitere Informationen zum Anlass finden Sie im Flyer.

Was wünschen Sie sich für Familien im Kanton Aargau? Nehmen Sie an der Umfrage teil.

Mitteilung vom:
06.05.2026

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird die Sprachstandserhebung eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt im Kanton Aargau flächendeckend eingeführt. Die Gemeinde Oberentfelden hat sich bereits im Januar 2026 entschieden, die Sprachstandserhebung in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau sowie der Universität Basel freiwillig durchzuführen.

Die Ergebnisse zeigen, dass rund die Hälfte der Kinder einen Sprachförderbedarf aufweist. Im Rahmen der Erhebung wurden sprachliche Entwicklungsverläufe, das Sprachumfeld sowie die sprachlichen Kompetenzen der Kinder erfasst. Ziel war die frühzeitige Feststellung eines allfälligen Förderbedarfs. Insgesamt wurden 91 Familien angeschrieben, 86 Kinder konnten in die Auswertung einbezogen werden. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 94,5 %.

Die Gemeinde Oberentfelden ist durch eine ausgeprägte sprachliche Vielfalt geprägt, über 60 % der Kinder wachsen mehrsprachig auf. Die Bedeutung der frühen Sprachförderung wurde in Oberentfelden frühzeitig erkannt. Aus diesem Grund startete die Gemeinde im Jahr 2024 ein eigenes Frühförderungsprogramm. Dieses richtet sich an Kinder ab etwa zweieinhalb Jahren bis zum Kindergarteneintritt und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kindergärten. Der Schwerpunkt liegt in der gezielten Vorbereitung auf den Schuleintritt sowie in der Förderung grundlegender sprachlicher und sozialer Kompetenzen. Dieses Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren ausgelegt. Ende Juli 2026 kann die Evaluation für das zweite Projektjahr erfolgen.

Die Ergebnisse der Sprachstandserhebung 2026 bestätigen den eingeschlagenen Weg der Gemeinde Oberentfelden. Für das Projekt selbst aber auch für die künftige sprachliche Förderung der betroffenen Kinder bildet die Sprachstandserhebung eine wichtige Planungsrundlage. Die Frühförderung bleibt somit ein wichtiges Anliegen der Gemeinde. Um die Chancengleichheit von Kindern weiterhin fördern zu können, wird in der Gemeinde Oberentfelden auf bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sprachlichen Förderung auch im weiteren Projektjahr 2026/27 grosser Wert gelegt.

Mitteilung vom:
08.04.2026

In der Woche vom 13. April 2026 beginnen die Bauarbeiten zur Sanierung des Nelkenweges durch die Firma Valli AG Strassenbau aus Aarau. Mit dem genehmigten Verpflichtungskredit durch die Gemeindeversammlung wird die öffentliche Kanalisationsleitung gemäss den geltenden Normen neu erstellt. Die Technischen Betriebe erweitern das Elektrotrasse inklusiv Anschluss an die Trafostation Kindergarten. Ebenfalls wird die Wasserleitung gemäss den zu erwarteten Bedürfnissen angepasst. Das Versetzen der Randabschlüsse, der Einbau einer Heissmischtragdeckschicht und die Fertigstellungsarbeiten schliessen die Sanierungsarbeiten ca. Ende Oktober 2026 ab.

Vor und in der Zeit des „Äntenfestes“ werden die Bauarbeiten unterbrochen und die Baustelle wird vorübergehend geräumt. 

Während den Bauarbeiten sind keine Umleitungen zu erwarten, und der Zugang zu den privaten Liegenschaften wird, wenn möglich, immer gewährleistet sein. Für etwaige Unannehmlichkeiten und Lärmemissionen bitten die beauftragte Bauunternehmung und die Bauherrschaft um Verständnis.

Planung und Bau Oberentfelden

Mitteilung vom:
30.03.2026

Die Bundeskanzlei hat am 25. März 2026 ein Video für Stimmberechtigte über das korrekte Ausfüllen von Unterschriftenlisten publiziert.

Mitteilung vom:
17.02.2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Steuererklärung 2025

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.

    Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.
    Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden.
    Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen.
  • Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden.
  • Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
    • 1. Mahnung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Fr. 50.00
    • Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
  • Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
  • Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt den Bereich Finanzen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40).

Provisorische Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

 

Mitteilung vom:
02.07.2025

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:

digitale Baustelleninformation

 

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.