Bergstrasse 28, 5036 Oberentfelden
Parzelle Nr. 344
Bergstrasse 28
Kantonale Zustimmung
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die kompletten und vollständigen Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Planung und Bau im 2. Stock eingesehen werden.