Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren (Erstbeisetzung) werden im Jahr 2026 folgende Grabplätze aufgehoben:
Gemeinschaftsgräber aus den Jahren 1999 bis 2001
Urnen aus Gemeinschaftsgräber werden keine geborgen. Die Inschriften von der Grabplatte werden entfernt. Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Grabdenkmäler in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden.
Für Fragen können sich Angehörige gerne an die Planung und Bau, 062 737 51 70 oder per Mail an planungundbau@oberentfelden.ch wenden
Oberentfelden, 16. März 2026
Planung und Bau Oberentfelden
