Wegzug / Abmeldung
Wegzug innerhalb der Schweiz
Die Abmeldung muss innert 14 Tagen persönlich bei den Einwohnerdiensten oder online via eUmzug gemeldet werden.
Bei persönlicher Vorsprache benötigen wir folgende Unterlagen:
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein: amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
Wegzug ins Ausland
Melden Sie sich, wenn immer möglich, frühzeitig (mindestens 2 Monate vorher) am Schalter der Einwohnerdienste sowie bei der Abteilung Steuern. Die Abmeldung ins Ausland hat zwingend persönlich zu erfolgen (Online-Abmeldung nicht möglich).
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen/Angaben:
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein: amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis im Original
- Genaues Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse