Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung gibt verbindlich Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten. Sie kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von 3 Monaten (Art. 567 ZGB) ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären.

Die Erbbescheinigung kann beim Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person bestellt werden. Für die Gemeinde Oberentfelden ist das Bezirksgericht Aarau zuständig.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

Sommeröffnungszeiten

Die Telefon- und Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind vom 8. Juli bis 9. August 2024 wie folgt reduziert:

Montag, Mittwoch bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Dienstag
08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen bezĂĽglich den Pikettdiensten finden Sie hier.

 

Ă–ffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.