Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, die geltenden Ruhezeiten einzuhalten. In Wohngebieten sind lärmige Arbeiten und Hobbys werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie von 20.00 bis 07.00 Uhr untersagt. An Sonn- und Feiertagen dürfen lärmige Werkzeuge und Maschinen wie Rasenmäher, Laubbläser, Hochdruckreiniger oder Bohrmaschinen nicht eingesetzt werden. Grundlage bildet § 13 Abs. 2 der Polizeiverordnung.
Die gegenseitige Rücksichtnahme trägt wesentlich zu einem angenehmen Zusammenleben bei.
