Unterhaltsverträge

Bei unverheirateten Eltern entsteht mit Anerkennung der Vaterschaft ein Unterhaltsanspruch des Kindes. Unverheiratete Eltern können einen Unterhaltsvertrag abschliessen. Der Unterhaltsvertrag wird erst dann verbindlich, wenn er von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigt worden ist. Auch eine Änderung des Unterhaltsvertrags wird erst mit Genehmigung durch die KESB verbindlich. Im Unterhaltsvertrag und im Urteil muss deshalb für jedes Kind angegeben werden:

  • von welchem Einkommen und Vermögen des Vaters, der Mutter und des Kindes ausgegangen wird
  • welche Beträge fĂĽr das Kind bestimmt sind
  • welcher Betrag zur Deckung des gebĂĽhrenden Unterhalts des Kindes fehlt
  • ob und in welchem Ausmass der Unterhaltsbeitrag den Veränderungen der Lebenskosten angepasst wird
     

Wer unterstĂĽtzt Sie bei der Ausarbeitung eines Unterhaltsvertrages?

Unter «Downloads» finden Sie die entsprechende Checkliste der Unterlagen, welche für die Ausarbeitung eines solchen Vertrages benötigt werden. Anhand dieser reichen Sie bei den Sozialen Diensten die notwendigen Unterlagen (beide Elternteile) ein. Im Anschluss daran meldet sich die damit beauftragte Person zur Vertragsbesprechung und –unterzeichnung bei Ihnen.

 

Gemeindeverwaltung
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