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Steueramt

  • Einreichungsfrist fĂĽr unselbstständig Erwerbende: 31. März 2021
  • Einreichungsfrist fĂĽr selbstständig Erwerbende: 30. Juni 2021
  • Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist eine Fristerstreckung zu beantragen
  • FĂĽr Mahnungen nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärungen werden GebĂĽhren erhoben. Die GebĂĽhr fĂĽr die erste Mahnung beträgt Fr. 35.–, fĂĽr die zweite Fr. 50.–. (§ 65a Abs. 1 Verordnung zum Steuergesetz [StGV])

Hinweis: Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an das Steueramt.

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Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

Ă–ffnungszeiten

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08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
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