Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)

Kindesschutz

Liegt eine Kindswohlgefährdung vor und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe, dann errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht Aarau) eine Beistandschaft für das betroffene Kind und ernennt dem Kind einen Beistand.
 

Erwachsenenschutz

Kommt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht Aarau) zum Schluss, dass bei einer erwachsenen Person ein Schwächezustand vorliegt, welcher einen Schutzbedarf ausweist, dann errichtet sie für diese eine Beistandschaft (massgeschneidert) und betraut den Beistand mit den notwendigen Aufgaben.

Solche Beistandschaften werden von MitarbeiterInnen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Sozialen Dienste geführt.
 

Wie gehen Sie vor, wenn Sie eine Person kennen, welche aus Ihrer Sicht Unterstützung benötigt ?

Melden Sie sich telefonisch bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht Aarau, 062 836 56 36) oder reichen Sie sogleich eine schriftliche Gefährdungsmeldung mit dem offiziellen Formular (siehe unter Links) ein.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

Ă–ffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

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