Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung gibt verbindlich Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten. Sie kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von 3 Monaten (Art. 567 ZGB) ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären.

Die Erbbescheinigung kann beim Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person bestellt werden. Für die Gemeinde Oberentfelden ist das Bezirksgericht Aarau zuständig.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

Ă–ffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

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